125er Führerschein OHNE Prüfungen dank B196

 

Erfahrene Autofahrer haben jetzt die Möglichkeit ein Leichtkraftrad (125er) mit dem Autoführerschein, OHNE weitere Prüfungen ablegen zu müssen, zu fahren. Dies ist ab SOFORT möglich, dank der Einführung der neuen Führerscheinklasse B196.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz des Fürherscheins der Klasse B
  • absolvieren von 9 x 90min Fahrschulunterricht (4x Theorie und 5x Praxis)
  • die Eintragung ist innerhalb eines Jahres, nachdem die Bescheinigung über die Fahrstunden ausgestellt wurde, bei der Führerscheinstelle einzutragen

 

Sie dürfen dann Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum (auch mit Beiwagen) in Deutschland fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1kW/kg bleiben. 

 

WICHTIG: Führerschein B196 ist nur in Deutschland gültig und die Erweiterung auf A2 ist NICHT möglich!

 

Nehmen Sie Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!